Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    1. Der Lieferant liefert und der Kunde erwirbt die Waren und Dienstleistungen gemäß dem Angebot / der angenommenen Bestellung, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen; und

    2. Der Vertrag erfolgt unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, unter denen ein solches Angebot angenommen wurde oder vermeintlich angenommen wurde, oder unter denen eine solche Bestellung vom Kunden aufgegeben wurde oder vermeintlich aufgegeben wurde.

  2. Definitionen und Auslegung

    1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Ausdrücke die folgende Bedeutung, sofern der Kontext nichts anderes erfordert:

      „Geschäftstag“

      bezeichnet jeden Tag außer Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertagen;

      „Beginndatum“

      bezeichnet das im Angebot / in der angenommenen Bestellung festgelegte Beginndatum für den Vertrag;

      „Vertrauliche Informationen“

      bezeichnet in Bezug auf eine der Parteien Informationen, die dieser Partei von der anderen Partei gemäß oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung offengelegt werden (sei es mündlich, schriftlich oder über ein anderes Medium, und unabhängig davon, ob die Informationen ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder als solche gekennzeichnet sind);

      „Vertrag“

      bezeichnet den Vertrag über den Kauf und Verkauf der Waren und die Erbringung der Dienstleistungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen;

      „Vertrag“

      bezeichnet das im Angebot / in der angenommenen Bestellung festgelegte Beginndatum für den Vertrag;

      „Vertragspreis“

      bezeichnet den im Vertrag angegebenen Preis, der für die Waren zu zahlen ist;

      „Kunde“

      bezeichnet die Person, die ein Angebot des Lieferanten für den Verkauf der Waren und die Erbringung der Dienstleistungen annimmt oder deren Bestellung für die Waren und Dienstleistungen vom Lieferanten angenommen wird;

      „Lieferdatum“

      bezeichnet das Datum, an dem die Waren gemäß der Bestellung des Kunden geliefert werden sollen und das vom Lieferanten akzeptiert wurde;

      „Waren“

      bezeichnet die Waren (einschließlich etwaiger Teillieferungen der Waren oder Teile davon), die der Lieferant gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu liefern hat;

      „Monat“

      bezeichnet einen Kalendermonat;

      „Dienstleistungen“

      bezeichnet die dem Kunden zu erbringenden Dienstleistungen, wie im Angebot / in der angenommenen Bestellung dargelegt; und

      „Lieferant“

      bezeichnet Bee Infrared Heating Limited, ein in England unter der Nr. 09949398 eingetragenes Unternehmen mit Sitz in 406 Lichfield Road, Burton On Trent, Staffordshire, DE13 8EH, Vereinigtes Königreich, und schließt alle Mitarbeiter und Vertreter von Bee Infrared Heating Limited ein.

    2. Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, bezieht sich jeder Verweis in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf:

      1. „Schriftform“ und alle verwandten Ausdrücke schließen Mitteilungen ein, die durch elektronische Übermittlung, Telefax oder ähnliche Mittel erfolgen;

      2. ein Gesetz oder eine Bestimmung eines Gesetzes ist ein Verweis auf dieses Gesetz oder diese Bestimmung in der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden oder neu gefassten Fassung;

      3. „diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ist ein Verweis auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Anhänge in der zum jeweiligen Zeitpunkt geänderten oder ergänzten Fassung;

      4. ein Anhang ist ein Anhang zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen; und

      5. eine Klausel oder ein Absatz ist ein Verweis auf eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (mit Ausnahme der Anhänge) oder einen Absatz des entsprechenden Anhangs.

      6. eine „Partei“ oder die „Parteien“ beziehen sich auf die Vertragsparteien dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    3. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    4. Wörter im Singular schließen den Plural ein und umgekehrt.

    5. Verweise auf ein Geschlecht schließen das jeweils andere Geschlecht ein.

  3. Grundlage von Verkauf und Dienstleistung

    1. Die Mitarbeiter oder Vertreter des Lieferanten sind nicht befugt, Zusicherungen bezüglich der Waren oder Dienstleistungen abzugeben, es sei denn, diese werden vom Lieferanten schriftlich bestätigt. Mit Abschluss des Vertrages erkennt der Kunde an, dass er sich nicht auf solche Zusicherungen verlässt, die nicht in dieser Weise bestätigt wurden, und verzichtet auf jegliche Ansprüche wegen Verletzung solcher Zusicherungen.

    2. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur bindend, wenn sie schriftlich zwischen den bevollmächtigten Vertretern des Kunden und des Lieferanten vereinbart wurden.

    3. Verkaufsunterlagen, Preislisten und andere vom Lieferanten in Bezug auf die Waren und Dienstleistungen herausgegebene Dokumente können ohne Vorankündigung geändert werden und stellen keine annahmefähigen Angebote zum Verkauf der Waren dar. Ein Vertrag über den Verkauf der Waren und Dienstleistungen ist für den Lieferanten erst dann bindend, wenn der Lieferant ein Angebot abgegeben hat, das ausdrücklich als Angebot zum Verkauf der Waren und Dienstleistungen bezeichnet wird, oder eine vom Kunden aufgegebene Bestellung angenommen hat, und zwar zum frühesten der folgenden Zeitpunkte:

      1. die schriftliche Annahme durch den Lieferanten;

      2. Lieferung der Waren;

      3. Erbringung der Dienstleistungen; oder

      4. die Rechnung des Lieferanten.

    4. Schreibfehler, Rechenfehler oder sonstige versehentliche Fehler oder Auslassungen in Verkaufsunterlagen, Angeboten, Preislisten, Annahmeerklärungen, Rechnungen oder anderen vom Lieferanten herausgegebenen Dokumenten oder Informationen unterliegen der Korrektur, ohne dass den Lieferanten eine Haftung trifft.

  4. Die Waren

    1. Eine vom Kunden übermittelte Bestellung gilt erst dann als vom Lieferanten angenommen, wenn sie vom Vertreter des Lieferanten schriftlich bestätigt wurde.

    2. Die Spezifikation für die Waren entspricht der in den Verkaufsunterlagen des Lieferanten dargelegten, sofern sie nicht in der Bestellung des Kunden ausdrücklich geändert wird (sofern diese Änderung(en) vom Lieferanten akzeptiert wird/werden). Die Waren werden nur in den in der Preisliste des Lieferanten angegebenen Mindesteinheiten oder in Vielfachen dieser Einheiten geliefert. Bestellungen über andere Mengen werden entsprechend angepasst.

    3. Abbildungen, Fotografien oder Beschreibungen in Broschüren, Preislisten oder anderen vom Lieferanten herausgegebenen Dokumenten dienen lediglich als Leitfaden und sind für den Lieferanten nicht bindend.

    4. Der Lieferant behält sich das Recht vor, Änderungen an der Spezifikation der Waren vorzunehmen, die erforderlich sind, um geltenden Sicherheits- oder anderen gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen zu entsprechen, oder, falls die Waren nach Spezifikation des Kunden zu liefern sind, die deren Qualität oder Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen.

    5. Eine vom Lieferanten angenommene Bestellung kann vom Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung des Lieferanten storniert werden, und zwar unter der Bedingung, dass der Kunde den Lieferanten in vollem Umfang für alle Verluste (einschließlich entgangenen Gewinns), Kosten (einschließlich der Kosten für alle eingesetzten Arbeitskräfte und Materialien), Schäden, Gebühren und Auslagen entschädigt, die dem Lieferanten infolge einer solchen Stornierung entstehen.

  5. Die Dienstleistungen
    1. Mit Wirkung ab dem Beginn wird der Lieferant gegen Zahlung des Preises gemäß den Klauseln 6 und 7 die im Angebot / in der angenommenen Bestellung ausdrücklich genannten Dienstleistungen erbringen.

    2. Der Lieferant wird die im Angebot / in der angenommenen Bestellung genannten Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis erbringen.

    3. Der Lieferant wird sich nach besten Kräften bemühen, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, jedoch ist die Zeit für die Erfüllung dieser Verpflichtungen nicht von wesentlicher Bedeutung (time is not of the essence).

  6. Preis

    1. Der Preis für die Waren und Dienstleistungen entspricht dem in der zum Zeitpunkt der Annahme der Kundenbestellung aktuellen Preisliste des Lieferanten aufgeführten Preis oder einem anderen Preis, der schriftlich zwischen dem Lieferanten und dem Kunden vereinbart wurde.

    2. Sofern der Lieferant einen Preis für die Waren genannt hat, der nicht der veröffentlichten Preisliste des Lieferanten entspricht, ist der genannte Preis für den im Angebot angegebenen Gültigkeitszeitraum gültig.

    3. Der Lieferant behält sich das Recht vor, den Preis der Waren und/oder Dienstleistungen jederzeit vor der Lieferung oder Erbringung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu erhöhen, um eine Erhöhung der dem Lieferanten entstehenden Kosten widerzuspiegeln, die auf Faktoren zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle des Lieferanten liegen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wechselkursschwankungen, Währungsbestimmungen, Änderung von Zöllen, erhebliche Erhöhung der Lohn-, Material- oder sonstigen Herstellungskosten), sowie auf Änderungen der Liefertermine, Mengen oder Spezifikationen für die Waren und Dienstleistungen, die vom Kunden gewünscht werden, oder auf Verzögerungen, die durch Anweisungen des Kunden oder das Versäumnis des Kunden, dem Lieferanten angemessene Informationen oder Anweisungen zu geben, verursacht wurden.

    4. Sofern im Angebot / in der angenommenen Bestellung oder in einer Preisliste des Lieferanten nichts anderes angegeben ist und sofern nicht schriftlich zwischen dem Kunden und dem Lieferanten etwas anderes vereinbart wurde, verstehen sich alle Preise einschließlich der Kosten des Lieferanten für Verpackung und Transport.

    5. Der Preis versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuern, Umsatzsteuern oder Abgaben ähnlicher Art, die von einer zuständigen Finanzbehörde in Bezug auf die Waren und Dienstleistungen erhoben oder berechnet werden und die der Kunde zusätzlich an den Lieferanten zu zahlen hat.

  7. Rückerstattungsrichtlinie

    1. Bei B2B-Verkäufen werden Rückerstattungen nur gewährt, wenn die Ware auf dem Transportweg beschädigt wurde und dies innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware gemeldet wird. Bei B2C-Verkäufen entspricht unsere Rückerstattungsrichtlinie den lokalen Vorschriften.

    2. Alle Rückerstattungen werden normalerweise innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Beantragung der Rückerstattung bearbeitet. Obwohl eine mündliche Anfrage berücksichtigt wird, empfehlen wir, alle Anfragen per E-Mail zu dokumentieren. Alle Rückerstattungen werden ausnahmslos über die ursprüngliche Zahlungsmethode ausgezahlt.

  8. Gewährleistung

    1. IHP garantiert, dass die Waren frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Die Dauer der Gewährleistung hängt vom verkauften Produkt ab. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass an Ihrem Heizgerät während des normalen Gebrauchs ein Defekt auftritt, wird IHP das fehlerhafte Produkt ersetzen oder reparieren, vorausgesetzt, dass Sie:

      1. Die Produkt- und Seriennummern zum Nachweis des Kaufs angeben

      2. Das Heizgerät an uns zurücksenden. Die Gewährleistung deckt keine Ausbau- und/oder Versandkosten ab. Ebenso ist IHP nicht für Schäden während des Versands verantwortlich

      3. Uns innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt des Heizgeräts benachrichtigen, falls das Heizgerät auf dem Transportweg beschädigt wurde.

    2. Das reparierte oder neue Heizgerät wird Ihnen kostenlos zugesandt

    3. Falls IHP das betreffende Modell nicht reparieren oder ersetzen kann, wird eine Gutschrift für den Kauf eines anderen Heizgeräts gewährt

    4. Die Garantie umfasst nur das Produkt selbst und erstreckt sich nicht auf Folgeschäden.

    5. Wir übernehmen keine Haftung für Kratzer auf der Vorder- oder Rückseite nach Inbetriebnahme oder für Schäden, die durch unsachgemäße Installation verursacht wurden

    6. Die gesetzlichen Rechte werden durch diese Gewährleistung nicht berührt.

    7. Die Gewährleistungsfristen für die verschiedenen Produktlinien sind wie folgt:

      1. IHP Infrarot-Paneelheizungen – 10 Jahre

      2. Aufsteckspiegel – 2 Jahre

      3. Heizgeräte mit mittlerer Intensität – 5 Jahre

      4. Hochleistungsheizgeräte, sonstige Heizgeräte – 2 Jahre

      5. Thermostate, sonstige elektronische Geräte – 2 Jahre

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